FAQ - Ihre Fragen
- Welches Geschäft darf ich über Sie einreichen?
Wir freuen uns über sämtliche Anträge aus dem Bereich der Krankenversicherung (Vollversicherungen, Zusatzversicherungen, Beihilferestkostenversicherungen). - Muss ich mein gesamtes KV-Geschäft über Sie abwickeln?
Nein, eine Verpflichtung Ihrerseits besteht dafür nicht. Wir würden uns aber sehr darüber freuen, wenn Sie Ihr gesamtes KV-Geschäft über uns einreichen. - Muss ich auf Provision verzichten?
Nein! Sie bekommen teilweise weit überdurchschnittliche Provisionen. - Bin ich von der Beraterhaftung freigestellt?
Ein ganz klares Nein! Sie sind Makler und damit Sachwalter der Verträge Ihrer Mandanten! Sie sind völlig frei in der Beratung und in der Produktauswahl, und haften wie gewohnt vollumfänglich. Wir übernehmen für Sie keinerlei Haftung, tun aber alles dafür, dass Sie möglichst haftungsminimiert arbeiten! - Kann ich PKV-Voll-Geschäft über Sie vorab prüfen lassen?
Ja! Allerdings erwarten wir dann auch, dass dieses Geschäft über uns eingereicht wird. - Prüfen Sie im Vorfeld auch die Versicherbarkeit von Beihilfe-Berechtigten? Und kann ich diese Anträge über Sie einreichen?
Ja! Gern! - Prüfen Sie im Vorfeld auch die Versicherbarkeit GKV-Pflicht-Versicherter in PKV-Zusatz-Tarifen?
Leider nein. Sie können jedoch trotzdem PKV-Zusatzanträge über uns einreichen.









